Voraussetzungen
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Der Lehrgang "Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang "Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.
... nach FwDV 2:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- gültige G26/3 Untersuchung
- abgeschlossener Sprechfunkerlehrgang
Die entsprechenden Nachweise sind bei Lehrgangsbeginn vorzulegen