StrahlenschutzUnter Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung (aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen). Der Strahlenschutz ist insbesondere wichtig für das Personal kerntechnischer Anlagen wie zum Beispiel Kernkraftwerke und im Bereich der Medizin (siehe Radiologie). PrinzipienGrundsatz der Notwendigkeit und RechtfertigungEs darf keine Strahlenanwendung ohne einen daraus resultierenden Nutzen geben. Jede Strahlenanwendung ist so gering wie möglich zu wählen (Minimierungsgebot). Der Verbraucher ist vor dem Zusatz von radioaktiven Stoffen in Produkten zu schützen. Grundsatz der OptimierungAlle Strahlenexpositionen müssen so niedrig wie vernünftigerweise möglich gehalten werden. Grundsatz der Überwachung individueller DosisgrenzwerteDie Strahlendosis von Einzelpersonen soll die für die jeweiligen Bedingungen festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten. |
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